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W3-Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht

JUSTUS-LIEBIG-UNIVERSITÄT GIESSEN

Im Fachbereich Rechtswissenschaft ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die
W3-Professur für Bürgerliches Recht,
Arbeitsrecht und Sozialrecht

unter Beachtung des § 70 Abs. 6 HHG zu besetzen; es gelten die Einstellungsvoraussatzungen nach § 71 HHG Der Bewerber/Die Bewerberin soll möglichst einen Forschungsschwerpunkt im Arbeitsrecht und im Sozialrecht haben. Es wird erwartet, dass er/sie sich an den Lehrveranstaltungen im Schwerpunktbereich 2 (Arbeitsrecht mit Sozialrecht) und im Bürgerlichen Recht einschließlich der damit verbundenen Prüfungsaufgaben im erforderlichen Umfang beteiligt. Die Bereitschaft zur Kooperation im Fachbereich wird ebenso erwartet wie die Bereitschaft zur interdisziplinären Mitarbeit in größeren Forschungsverbünden der Universität - dies unter Berücksichtigung der im Zukunftskonzept "Human Life and its Resources" dargelegten Ziele.

Die Justus-Liebig-Universität Gießen strebt einen höheren Anteil von Frauen im Wissenschaftsbereich an; deshalb bitten wir qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich, sich zu bewerben. Aufgrund des Frauenförderplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. - Ihre Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe des Aktenzeichens 1-18/09 mit den erforderlichen Unterlagen einschließlich aussagefähiger Belege über Ihre pädagogische Eignung bis zum 18. Juli 2009 an den Präsidenten der Justus-Liebig-Universität Gießen, Ludwigstraße 23, 35390 Gießen. Bewerbungen Schwerbehinderter werden - bei gleicher Eignung - bevorzugt. Wir bitten, Bewerbungen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden.

Zu den Einstellungsvoraussetzungen und erforderlichen Bewerbungsunterlagen wird empfohlen, unsere Hinweise unter http://www.uni-giessen.de/stellenmarkt/merkblatt.pdf zu beachten.